Große Schnitteingriffe an Bäumen, Sträuchern und vor allem Hecken dürfen nach dem 28. Februar nicht mehr durchgeführt werden. Dies gilt für das „auf Stock setzen“ sowie das komplette Entfernen der Pflanzen. Das Auslichten, der fachgerechte Rückschnitt oder der Formschnitt sind hingegen erlaubt. In diesem Fall sollten Sie Hecken und Ziersträucher bis Mitte März schneiden, bevor Vögel ihre Nester bauen. Sie werden sonst auf der Suche nach Nistmöglichkeiten oder beim Nestbau in Hecken, Bäumen und Sträuchern gestört.
Sie wollen veredeln? Jetzt ist der allerletzte Zeitpunkt für das Schneiden der Edelreiser gekommen, da bald der Saftanstieg und Austrieb der Gehölze erfolgt.
Quelle: Hessischer Kleingärtner, Heft 02, Februar 2022